Beratungsfelder

 
 

Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Aus der Überzeugung heraus, dass man für eine optimale Beratung beide Seiten kennen und verstehen muss, vertreten wir Unternehmen gleichermaßen wie Privatpersonen. Wir stehen für eine ideenreiche und pragmatische Herangehensweise: Auf diese Weise erarbeiten wir für unsere Mandanten optimale Lösungen und Strategien. Bei Streitigkeiten lassen sich so häufig ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen einvernehmliche und wirtschaftlich vernünftige Ergebnisse erzielen. Wenn sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lässt, vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.


 
 
 

Beratung von Unternehmen

Wir beraten federführend insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen in sämtlichen laufenden Fragestellungen des Arbeitsrechts

Hierzu zählt zum einen das Recht der einzelnen Arbeitsverhältnisse (Individualarbeitsrecht). Wir begleiten Unternehmen bei der Gestaltung von Verträgen und beraten bei Pflichtverletzungen und sonstigen Konflikten in Arbeitsverhältnissen. Ebenso zählt zu diesem Bereich die sorgfältige Planung und Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, etwa durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen und den Ausspruch von Kündigungen.

Zum anderen umfasst das Beratungsspektrum auch alle Fragen, die entstehen können, wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat besteht (kollektives Arbeitsrecht). Dazu gehört beispielsweise die Klärung des Umfangs der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle. Durch eine große Anzahl an entsprechenden Mandaten konnten wir eine besondere Expertise in der Beratung von Unternehmen bei nachhaltigen Konflikten mit Betriebsratsgremien bzw. einzelnen Betriebsratsmitgliedern aufbauen.

Umstrukturierungsmaßnahmen bilden einen weiteren Schwerpunkt. Beispiele für Tätigkeiten in diesem Bereich sind Rationalisierungsmaßnahmen und Standortschließungen bzw. -verlagerungen.

Beratung von Privatpersonen

Der Fokus liegt hier auf der Begleitung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern: Wir beraten von der Vertragsgestaltung über jedwede Veränderungen in bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnissen bis hin zur Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Abwehr von Kündigungen.

Wir nehmen uns die Zeit, um gemeinsam mit unseren Mandanten die Ausgangssituation zu analysieren, mögliche Szenarien zu entwickeln und individuelle Ziele zu definieren. Neben der langjährigen Verhandlungserfahrung zeichnet sich unsere Begleitung dadurch aus, dass wir mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zusammenarbeiten und großen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander legen.