Vita
Dr. Robert Gorschak hat zum 1. Januar 2019 in der Münchener Maxvorstadt seine auf das Arbeitsrecht spezialisierte KANZLEI DR. GORSCHAK gegründet. Er wurde im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, hat sich von Anfang an auf die arbeitsrechtliche Beratung spezialisiert und ist berechtigt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
In der Zeit von 2002 bis 2016 war Dr. Gorschak in der internationalen Großkanzlei Eversheds tätig und wurde dort im Jahre 2007 in die Partnerschaft aufgenommen. Im Januar 2017 ist er als Partner der Sozietät HUPE GANTENBERG beigetreten und war dort bis Ende 2018 tätig.
Dr. Gorschak hat in München an der Ludwig-Maximilians-Universität Jura studiert, das Referendariat absolviert und beide Juristischen Staatsexamina mit Prädikat abgelegt. Während des Referendariats und der Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg war er als Kursleiter des Juristischen Repetitoriums KERN in München und Augsburg tätig.
Veröffentlichungen:
2016: Die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heft 2, S. 34 ff.
2015: Die „Drei-Wochen-Frist“ des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heft 1, S. 2 ff.
2015: Rechtliche Grenzen und Risiken einer „straffen“ Personalführung, Betriebsberater, Heft 13, S. 757 ff.
2010: Befristung von Arbeitsverhältnisses, Personal Heft 5, S. 52 ff.
2010: Der Rechtstipp zum Gesundheitsmanagement, Computerwoche Heft 31/32, S. 50
2003: Der Verlagsvertrag über U-Musik, Dissertation, Nomos Verlag
2000: Lizenzrecht und Internet, Diskussionsbericht zum gleich lautenden Thema des XIV. Münchener Symposions zum Film- und Medienrecht in München, ZUM Heft 10, S. 859 ff.
Auszeichnungen:
2023, 2024: Handelsblatt, „Deutschlands beste Anwälte”
2021, 2022, 2023, 2024: FOCUS, „Top Anwalt Arbeitsrecht”
„Best Lawyers in Germany”, Edition 2025